Stand: Januar 2026 – In deutscher Sprache, ausgerichtet auf spanisches Recht (España).
Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich
- Begriffe und Definitionen
- Vertragsschluss und Kommunikation
- Leistungen, Einsatzbedingungen und Mitwirkungspflichten
- Angebote, Kostenvoranschläge, Diagnosen und Vorleistungen
- Preise, Steuern und Rechnungserstellung
- Zahlungsbedingungen, Verzug und Zurückbehaltungsrechte
- Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt
- Abnahme, Leistungserfolg und Dokumentation
- Material, Lieferung, Eigentumsvorbehalt
- Mängelrechte, Gewährleistung und Haftung für Werk-/Dienstleistungen
- Herstellergarantie, Kulanz und Abgrenzung
- Haftung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftungsbegrenzung
- Widerrufsrecht (nur Verbraucher) / Ausschlüsse
- Kündigung, Stornierung, Ausfallpauschale
- Datenschutz und Foto-/Video-Dokumentation
- Schlussbestimmungen: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Pooldoc S.L. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Abweichungen werden – soweit erforderlich – in den betreffenden Klauseln ausdrücklich gekennzeichnet.
2. Begriffe und Definitionen
2.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Leistung umfasst insbesondere: Beratung, Planung, Diagnose, Messungen/Wasseranalysen, Wartung, Reparatur, Montage/Installation, Inbetriebnahme, Programmierung, Dokumentation, Materiallieferungen sowie An- und Abfahrten.
2.4 Arbeitsbericht / Servicebericht ist die Dokumentation der erbrachten Arbeiten (z. B. Messwerte, Befunde, empfohlene Maßnahmen). Er kann digital oder in Papierform erfolgen.
3. Vertragsschluss und Kommunikation
3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Beauftragung (E-Mail, Messenger, Angebot, Auftragsformular) oder
- mündliche Beauftragung (z. B. telefonisch) sowie
- Annahme durch den Auftragnehmer (z. B. Terminbestätigung, Beginn der Arbeiten, Materialbestellung).
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erklärungen und Abstimmungen in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) zu führen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Kontaktangaben korrekt sind und Nachrichten empfangen werden können.
3.3 Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Abbildungen oder Informationen auf der Website dienen der allgemeinen Information und sind keine Beschaffenheitsgarantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.
4. Leistungen, Einsatzbedingungen und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, Angebot, Auftrag oder der Terminbestätigung.
4.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
- ungehinderter Zugang zu Anlage, Technikraum, relevanten Bereichen
- Bereitstellung notwendiger Informationen (z. B. vorhandene Technik, bisherige Reparaturen, Störungen)
- Sicherstellung von Strom-, Wasser- und ggf. Internetzugang, soweit für Diagnose/Programmierung erforderlich
- Bereitstellung von Schlüsseln/Zugangscodes, sofern vereinbart
- Sicherung von Haustieren / Gefahrenquellen
4.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Anlage den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht und dass Dritte (z. B. Elektriker, Bauunternehmen) erforderliche Vorleistungen fachgerecht erbracht haben.
4.4 Stellt sich vor Ort heraus, dass Voraussetzungen fehlen (z. B. kein Zugang, fehlende Abschaltungen, ungeklärte Zuständigkeiten), kann der Auftragnehmer:
- den Einsatz abbrechen oder
- notwendige Zusatzarbeiten nur nach Zustimmung durchführen.
Entstehender Mehraufwand (Zeit/Anfahrt/Wartezeit) ist zu vergüten.
5. Angebote, Kostenvoranschläge, Diagnosen und Vorleistungen
5.1 Angebote beziehen sich ausschließlich auf den darin ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots.
5.2 Zusatzleistungen nach Angebotsannahme
Wird ein Angebot vom Auftraggeber anerkannt und kommt es im weiteren Verlauf zu Zusatzwünschen, Erweiterungen oder Änderungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, so werden diese gesondert vergütet.
5.3 Zusatzleistungen werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach dem jeweils gültigen Stundensatz (Zeitaufwand) sowie zu den marktüblichen Preisen für tatsächlich eingesetztes Material abgerechnet und dem ursprünglichen Angebotspreis hinzugerechnet.
5.4 Dies gilt ausdrücklich auch für mündlich beauftragte Zusatzleistungen, spontane Änderungswünsche vor Ort sowie funktional notwendige Ergänzungen, die zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme oder Funktionsfähigkeit der Anlage erforderlich sind.
5.5 Maßgeblich für die Abrechnung sind die tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden sowie das tatsächlich verbaute Material.
5.6 Erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine Inbetriebnahme, Funktionsprüfung oder gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber und erklärt dieser ausdrücklich oder konkludent (z. B. durch Nutzung der Anlage), dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert, gelten die erbrachten Arbeits- und Zusatzleistungen als anerkannt.
5.7 Die Abrechnung der Zusatzleistungen erfolgt zusammen mit der Schlussrechnung oder in einer gesonderten Rechnung und ist unabhängig von subjektiven Einschätzungen des Auftraggebers zur Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit der Zusatzleistung zu begleichen.
6. Preise, Steuern und Rechnungserstellung
6.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (IVA) nach spanischem Recht.
6.2 Individuelle Preisgestaltung / Marktvergleich
Der Auftragnehmer kalkuliert Preise individuell unter Berücksichtigung von u. a. Materialbeschaffung, Lagerhaltung, Logistik, Verfügbarkeit, Dringlichkeit, Personalaufwand, Gewährleistungsrisiken, Vorhaltung von Ersatzteilen, Haftungsrisiken sowie betrieblicher Auslastung. Ein Anspruch auf Offenlegung der Kalkulation besteht nicht. Preisvergleiche mit Internetplattformen, Baumärkten oder Drittanbietern sind nicht maßgeblich.
6.3 Verbindlichkeit bestätigter Angebote (Preisbindung)
Ein Angebot wird verbindlich, sobald der Auftraggeber es schriftlich oder in Textform bestätigt und/oder die vereinbarte Anzahlung leistet. Mit der Bestätigung erkennt der Auftraggeber den angebotenen Gesamtpreis als genehmigt an.
Nach Bestätigung des Angebots ist eine nachträgliche Reduzierung des Preises ausgeschlossen, insbesondere mit der Begründung, identische oder ähnliche Teile seien bei Drittanbietern (z. B. Online-Marktplätzen oder Baumärkten) günstiger erhältlich.
6.4 Kein Anspruch auf Preisanpassung nach unten
Nach Rechnungsstellung besteht kein Anspruch auf Preisanpassung, Minderung oder Kürzung aufgrund nachträglich behaupteter günstigerer Bezugsquellen, Werbeaktionen Dritter oder geänderter persönlicher Einschätzungen des Auftraggebers.
6.5 Abgrenzung zur Wucherbehauptung
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es sich bei den vereinbarten Preisen um frei vereinbarte Entgelte im Rahmen der Vertragsfreiheit handelt. Mit Angebotsannahme erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er den Preis als angemessen akzeptiert. Eine nachträgliche Berufung auf angeblichen Wucher oder Unangemessenheit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.6 Für jede erbrachte Leistung wird eine Rechnung erstellt. Dies umfasst insbesondere auch:
- An- und Abfahrten
- Beratungen
- Diagnosen/Fehlersuche
- Wasseranalysen und Messungen
- Angebote/Kostenvoranschläge, sofern nicht ausdrücklich als kostenlos bezeichnet
- Programmierungen, Einstellungen, Inbetriebnahmen
- Wartungen, Reparaturen, Montagearbeiten
6.7 Sofern Pauschalen (z. B. Anfahrtspauschale, Diagnosepauschale) oder Stundensätze gelten, werden diese in Angebot/Terminbestätigung angegeben oder ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
6.8 Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert abgerechnet.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug und Zurückbehaltungsrechte
7.1 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen Spaniens verlangen.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder eine Materialanzahlung zu verlangen.
7.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt
8.1 Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, unverbindliche Plantermine.
8.2 Verzögerungen aufgrund:
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers
- Lieferengpässen von Herstellern
- höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Maßnahmen, Streik)
berechtigen nicht zu Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Muss ein Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. kein Zugang), abgebrochen werden, kann der Auftragnehmer Anfahrt und bis dahin angefallene Arbeitszeit berechnen.
9. Abnahme, Leistungserfolg und Dokumentation
9.1 Soweit eine Abnahme erforderlich ist (z. B. bei Werkleistungen), gilt die Leistung als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich bestätigt, oder
- die Anlage in Betrieb genommen und genutzt wird, oder
- der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist wesentliche Mängel rügt.
9.2 Messwerte und Befunde (z. B. Wasserparameter) sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Messung. Änderungen durch Witterung, Nutzung, Dosierung, Fremdeingriffe oder Nachfüllwasser liegen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers.
9.3 Der Auftragnehmer kann Arbeitsberichte digital bereitstellen. Der Auftraggeber hat diese zeitnah zu prüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
10. Material, Lieferung, Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren, Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Liefertermine für Materialien und Komponenten sind abhängig von der Verfügbarkeit sowie den Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller, Großhändler und Spediteure.
10.3 Sonderbestellungen und Speditionskosten
Bei Sonderbestellungen, individuell beschafften Materialien oder nicht lagerhaltigen Ersatzteilen trägt der Auftraggeber die tatsächlich anfallenden Speditions-, Fracht- und Nebenkosten nach den Vorgaben des jeweiligen Spediteurs.
10.4 Speditionskosten fallen zusätzlich zum Angebotspreis an, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht bekannt oder nur geschätzt waren.
10.5 Nachträglich vom Spediteur berechnete Mehrkosten (z. B. Inselzuschläge, Maut-, Treibstoff-, Express- oder Zusatzgebühren) sind vom Auftraggeber ebenfalls zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.6 Eine pauschale oder verbindliche Zusage über Speditionskosten kann bei Sonderbestellungen nicht erfolgen, da diese außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
10.7 Der Auftraggeber erkennt mit der Beauftragung ausdrücklich an, dass Speditionskosten keinen Bestandteil der Gewährleistung oder Kulanz darstellen und unabhängig vom Zustand oder der Funktionsfähigkeit der gelieferten Ware zu begleichen sind.
11. Mängelrechte, Gewährleistung und Haftung für Werk-/Dienstleistungen
11.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach den geltenden Vorschriften des spanischen Rechts.
11.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erkennbarkeit zu melden. Der Auftragnehmer erhält eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
11.3 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder erneute Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei:
- natürlicher Abnutzung/Verschleiß (z. B. Dichtungen, Lager, Simmeringe)
- unsachgemäßer Bedienung oder Wartung
- Einsatz ungeeigneter Chemikalien oder Dosierungen
- Eingriffen Dritter oder eigenmächtigen Änderungen
- Anlagen, die nicht fachgerecht installiert wurden (Fremdinstallation)
12. Herstellergarantie, Kulanz und Abgrenzung
12.1 Herstellergarantie
Für Geräte und Komponenten (z. B. Osmoseanlagen, Steuerungen, Sensoren, Ventile) gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Umfang, Dauer und Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerunterlagen. Eine sogenannte „Lifetime-Garantie“ besteht nur, wenn sie ausdrücklich vom Hersteller schriftlich zugesichert wurde.
12.2 Der Auftragnehmer schuldet keine Herstellergarantie, sondern ausschließlich die fachgerechte Installation und Übergabe der Anlage im funktionsfähigen Zustand.
12.3 Pflicht zur Nutzung der Bedienungsanleitung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei Fehlermeldungen, Störungen oder Anzeigen (z. B. optische oder akustische Warnsignale wie rote Kontrollleuchten) zunächst mit den bereitgestellten Bedienungs- und Herstelleranleitungen auseinanderzusetzen. Diese werden dem Auftraggeber bei Übergabe der Anlage in geeigneter Form (z. B. gedruckt oder digital) zur Verfügung gestellt.
12.4 Fehlfunktionen, die auf Bedienfehler, Nichtbeachtung von Hinweisen, Warnanzeigen oder Wartungsvorgaben zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungs- oder Garantiefall dar.
12.5 Serviceeinsätze bei Bedien- oder Verständnisproblemen
Werden Serviceeinsätze erforderlich, weil der Auftraggeber Bedienhinweise nicht beachtet hat, Warnmeldungen falsch interpretiert oder die Ursache bereits aus der Anleitung ersichtlich gewesen wäre, gelten diese Einsätze als kostenpflichtige Serviceleistungen und werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz abgerechnet.
12.6 Kulanzentscheidung
Unabhängig hiervon kann der Auftragnehmer im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise auf eine Berechnung verzichten. Eine solche Kulanzleistung erfolgt freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Kulanzleistungen.
12.7 Zeitliche Abstände zwischen Einweisung/Inbetriebnahme und dem Auftreten von Fragen oder Unsicherheiten ändern nichts an der Kostenpflicht eines Serviceeinsatzes. Auch nach längerer Zeit entstehende Verständnisfragen begründen keinen kostenlosen Anspruch auf Nachschulung oder erneute Einweisung.
12.8 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Serviceeinsätze aufgrund von Fehlbedienung, Unkenntnis oder Nichtlesen der Bedienungsanleitung regelmäßig kostenpflichtig sind.
13. Haftung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftungsbegrenzung
13.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Im Schadensfall wird – soweit versichert und dem Versicherungsumfang entsprechend – über diese Versicherung reguliert.
13.2 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- höhere Gewalt (z. B. Gewitter, Blitzschlag, Überspannung)
- Netzstörungen, Spannungsschwankungen oder Ausfälle des Energieversorgers
- mangelhafte Vorarbeiten oder Installationen Dritter
- verdeckte Mängel in Bestandsanlagen (z. B. Leckagen, Korrosion)
- falsche Bedienung, fehlende Wartung oder fehlerhafte Dosierung durch den Auftraggeber oder Dritte
13.5 Überspannungs- und Gewitterschäden / Versicherungsschäden
Bei Schäden, die mutmaßlich durch Überspannung, Gewitter, Blitzschlag oder Einwirkungen des Energieversorgers verursacht wurden, obliegt der Nachweis der Schadenursache ausschließlich dem Auftraggeber bzw. dessen Versicherung. Die Feststellung hat durch die jeweilige Versicherung und/oder deren beauftragte Sachverständige/Gutachter zu erfolgen.
13.6 Begleitende Tätigkeiten des Auftragnehmers wie Sichtprüfungen, Erstdiagnosen, Dokumentationen, Messungen, Ausbau- oder Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem möglichen Versicherungsschaden stellen kostenpflichtige Leistungen dar und werden zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
13.7 Diese Leistungen sind unabhängig davon zu vergüten, ob der Schaden von der Versicherung anerkannt, teilweise anerkannt oder vollständig abgelehnt wird.
13.8 Rechnungsstellung im Schadensfall
Rechnungen werden auch im Schadensfall ausschließlich und direkt an den Auftraggeber gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Versicherungen oder Dritte.
13.9 Eine direkte Abrechnung mit Versicherungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
13.10 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere bei Personenschäden, bleiben unberührt.
14. Widerrufsrecht (nur Verbraucher) / Ausschlüsse
14.1 Verbraucher können bei Fernabsatzverträgen (z. B. Beauftragung per Telefon/E-Mail) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht haben.
14.2 Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher hiervon Kenntnis hat.
14.3 Hinweis: Für eine rechtssichere Umsetzung sollten auf der Website eine separate Widerrufsbelehrung (falls erforderlich) und ein Widerrufsformular bereitgestellt werden.
15. Kündigung, Stornierung, Ausfallpauschale
15.1 Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden, sofern nicht anders vereinbart.
15.2 Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtantreffen ohne rechtzeitige Absage kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale bzw. Anfahrt und reservierte Arbeitszeit berechnen.
15.3 Bei Projektaufträgen kann der Auftragnehmer bei Kündigung durch den Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien abrechnen.
16. Datenschutz und Foto-/Video-Dokumentation
16.1 Personenbezogene Daten werden gemäß spanischem Datenschutzrecht und der DSGVO verarbeitet. Details enthält die separate Datenschutzerklärung.
16.2 Zur Dokumentation (z. B. Schadensbilder, Einbausituationen, Messwerte) können Fotos/Videos erstellt werden. Diese dienen der Beweissicherung und technischen Nachvollziehbarkeit.
16.3 Eine Veröffentlichung (z. B. Website/Social Media) erfolgt nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung.
17. Vorrang der direkten Kontaktaufnahme, Streitbeilegung, Anwendbares Recht
17.1 Vorrang der direkten Kontaktaufnahme
Bei Beanstandungen, Fragen zu Leistungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst und unverzüglich den direkten Kontakt mit dem Auftragnehmer zu suchen. Dies gilt insbesondere vor der Beauftragung Dritter, der Einschaltung von Sachverständigen oder der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
17.2 Der Auftragnehmer ist in jedem Fall zunächst zur Prüfung, Stellungnahme und – soweit berechtigt – zur Nacherfüllung zu befähigen. Ohne vorherige Kontaktaufnahme und angemessene Fristsetzung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung für eigenmächtig veranlasste Maßnahmen Dritter.
17.3 Ausschluss eigenmächtiger Drittbeauftragung
Beauftragt der Auftraggeber ohne vorherige Abstimmung und ohne Fristsetzung einen Dritten (z. B. Installateur, Gutachter, Rechtsanwalt) und macht daraus Kosten oder Schadenersatzansprüche geltend, sind diese nicht erstattungsfähig, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Insbesondere sind Rechnungen, Anwaltskosten oder sonstige Forderungen, die auf einer einseitigen Bewertung oder Vermutung (z. B. angeblich fehlerhafte Installation, falsch angeschlossene Leitungen) beruhen und dem Auftragnehmer erstmals über anwaltliche Schreiben oder Drittstellen zugeleitet werden, ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer zuvor keine Möglichkeit zur direkten Klärung eingeräumt wurde.
17.5 Die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder die Beauftragung Dritter ohne vorherige direkte Kontaktaufnahme begründet keinen Zahlungsverzug des Auftragnehmers und berechtigt nicht zur Zurückhaltung, Kürzung oder Verweigerung fälliger Rechnungen.
17.6 Gütliche Einigung
Beide Parteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten vorrangig durch direkten Austausch und gütliche Einigung zu klären, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
17.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich spanisches Recht (España) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Spanien.
17.8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Unternehmensdaten (bitte ergänzen):
Pooldoc S.L.
C/ Cuba 17
07150 Andratx
Illes Baleares
CIF/NIF: B56234669
E-Mail: pooldoc@gmx.de – Telefon: +34 634 361 445
